Heizkostenzuschuss 2009
2009-10-02 06:14 von Anton Moik
Der Heizkostenzuschuss kann in der Zeit vom 19. Oktober bis zum 18. Dezember im Gemeindeant beantragt werden. Personen, die einen Anspruch auf Wohnbeihilfe Neu haben, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen, da die Wohnbeihilfe auch die Betriebskosten umfasst.
Richtlinien für den Hezkostenzuschuss 2009/2010