Gemeindeförderung von Energiemaßnahmen
• Sonnenkollektoren je m³ (maximal 6 m³) - Die Förderrichtlinien des Landes Steiermark sind Grundlage für die Gemeindeförderung | € | 36,50 |
• Biomasse - Kleinfeuerungsanlagen je Anlage Förderrichtlinien des Landes Steiermark sind Grundlage für die Gemeindeförderung |
€ | 200,00 |
• Photovoltaikanlagen für Haushalte pauschal Förderrichtlinien des Landes Steiermark sind Grundlage für die Gemeindeförderung |
€ | 200,00 |
• Elektrofahrräder je Angekauftes Fahrrrad pauschal Gefördert werden Elektrofahrräder, die ab 01.01.2010 angekauft wurden. Es ist die Originalrechnung und der Einzahlungsbeleg vorzulegen. |
€ | 50,00 |
Landwirtschaftsförderung
Besamungszuschuss - Rinder je Besamung | € | 18,17 |
Rinderprämie je Milchkuh | € | 40,00 |
Rinderprämie je sonstigem Rind | € | 15,00 |
Eberankauf durch die Gemeinde | ||
Widderankauf - Zuschuss von der Gemeinde | ||
Zuchthengst - Besamung über Zuchtverein - Zuschuss von der Gemeinde |
Förderung für private Zufahrten
Für private Haus- und Hofzufahrten gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von | ||
Unterbau je Quadratmeter | € | 2,00 |
Oberbau bzw. Staubfreimachung je Quadratmeter | € | 3,00 |
Dem Ansuchen an die Gemeinde ist ein Lageplan mit dem genauen Ausmaß der Zufahrt anzuschließen. |
Beihilfen im Sozialbereich
Müllgrundgebührenersatz für Mindestrentner im Einfamilienwohnhaus jährlich | € | 36,50 |
Seniorenurlaubsaktion - Jährlich können zwei Trautmannsdorfer/Innen ab dem 60igstem Lebensjahr mit Mindestpension teilnehmen |
Beihilfen im Bildungsbereich
Schülerbeihilfen je Teilnahme an: Schullandwoche, Schikurs, Projektwoche, Sprach-Fortbildungswoche |
€ | 22,00 |
Musikschulen: Gemeindebeitrag: |
€ | 398,00 |