Förderservice
Förderservice für Private in den Bereichen Umwelt, Energie, Familie und Soziales.
Solaranlagen
Förderansuchen SolaranlagenPhotovoltaikanlagen
Förderansuchen PhotovoltaikanlagenHolzheizungen
Förderansuchen HolzheizungenElektrofahrzeuge - Elektrofahrräder
Förderantrag ElektrofahrzeugeSoziales
Pendlerbeihilfe:
Die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark wird es weiterhin geben, auch für das Jahr 2010.
Möglich macht dies eine Kooperation des Sozialressorts mit der Arbeiterkammer Steiermark. Diese wird sich finanziell an den Kosten der PendlerInnenbeihilfe beteiligen und auch deren administrative Abwicklung übernehmen.
Pendlerbeihhilfe in Kooperation mit der Arbeiterkammer Steiermark
Lehrlingsförderung:
Lehrlingsförderung kann von Erziehungsberechtigten oder vom Lehrling ab dem 18. Lebensjahr, sofern er einen eigenen Haushalt führt, beantragt werden.
Das jährliche Familieneinkommen darf € 20.400,- nicht übersteigen und die monatliche Nettolehrlingsentschädigung darf € 700,- nicht übersteigen.
Familie
Familienpass:
Familienermäßigung in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung.
Sommeraktionen
Familienbeihilfe:
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe soll allen Menschen in der Steiermark das Wohnen leistbar machen. Anspruchsberechtigt sind Österreicher/innen und gleichgestellte (EU- bzw. EWR-Bürger/innen, die in Österreich selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind).
Grundvoraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in einer Mietwohnung in der Steiermark, ein schriftlicher Hauptmietvertrag mit Vergebührungsvermerk oder Einzahlungsbeleg. Die Beihilfe ist abhängig von den in der Wohnung lebenden Personen und vom Einkommen.
Detailierte Informationen (Infos, Formulare zum Download und Telefonnummern der zuständigen Referenten) erhalten Sie auf der Homepage des Landes Steiermark.
Wohnbau
Wohnbauförderung:
Förderung für Eigenheime
Sowohl für die Errichtung von Eigenheimen als auch für Wohnhaussanierungen gelten sei 01.09.2002 neue Bestimmungen.
Bei Verwendung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) gibt es keine Förderung mehr.
Berechnung der Energiekennzahl durch eine Energieberatungsstelle ist erforderlich.
Energie
Förderungen von diversen energiesparenden Maßnahmen:
Für jede neu installierte Solaranlage kann ein Zuschuss in Form eines Sockelbetrages von 300,- EUR und 50,- EUR je m² Kollektorfläche gewährt werden.
Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem 800,- EUR
Scheitholzgebläsekessel, Kachelöfen und
Pellets-Zentralheizungsöfen als Gesamtheizsystem 1.100,- EUR
Pellets-Zentralheizungsanlagen 1.400,- EUR
Hackschnitzel-Zentralheizungsanlagen 1.800,- EUR