Gemeindeförderung von Energiemaßnahmen
| • Sonnenkollektoren je m³ (maximal 6 m³) - Die Förderrichtlinien des Landes Steiermark sind Grundlage für die Gemeindeförderung | € | 36,50 |
| • Biomasse - Kleinfeuerungsanlagen je Anlage Förderrichtlinien des Landes Steiermark sind Grundlage für die Gemeindeförderung |
€ | 200,00 |
| • Photovoltaikanlagen für Haushalte pauschal Förderrichtlinien des Landes Steiermark sind Grundlage für die Gemeindeförderung |
€ | 200,00 |
| • Elektrofahrräder je Angekauftes Fahrrrad pauschal Gefördert werden Elektrofahrräder, die ab 01.01.2010 angekauft wurden. Es ist die Originalrechnung und der Einzahlungsbeleg vorzulegen. |
€ | 50,00 |
Landwirtschaftsförderung
| Besamungszuschuss - Rinder je Besamung | € | 18,17 |
| Rinderprämie je Milchkuh | € | 40,00 |
| Rinderprämie je sonstigem Rind | € | 15,00 |
| Eberankauf durch die Gemeinde | ||
| Widderankauf - Zuschuss von der Gemeinde | ||
| Zuchthengst - Besamung über Zuchtverein - Zuschuss von der Gemeinde |
Förderung für private Zufahrten
| Für private Haus- und Hofzufahrten gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von | ||
| Unterbau je Quadratmeter | € | 2,00 |
| Oberbau bzw. Staubfreimachung je Quadratmeter | € | 3,00 |
| Dem Ansuchen an die Gemeinde ist ein Lageplan mit dem genauen Ausmaß der Zufahrt anzuschließen. |
Beihilfen im Sozialbereich
| Müllgrundgebührenersatz für Mindestrentner im Einfamilienwohnhaus jährlich | € | 36,50 |
| Seniorenurlaubsaktion - Jährlich können zwei Trautmannsdorfer/Innen ab dem 60igstem Lebensjahr mit Mindestpension teilnehmen |
Beihilfen im Bildungsbereich
| Schülerbeihilfen je Teilnahme an: Schullandwoche, Schikurs, Projektwoche, Sprach-Fortbildungswoche |
€ | 22,00 |
| Gemeindebeitrag: | € | 398,00 |

