Abgaben
Wassertarife ab 01.01.2012
| Zweck | Gebühr | |
|---|---|---|
| Sämtliche Gebühren sind inklusive 10% Umsatzsteuer angegeben. | ||
| Wassergebühr je Kubikmeter Verbrauch |
€ | 2,00 |
| Jährliche Bereitstellungsgebühr je Anschluss bzw. je versorgtem Haushalt | € | 40,00 |
| Wasserbezug über Hydrant für die Schwimmbeckenbefüllung je m3 | € | 4,40 |
| Wasserlieferung durch die Feuerwehr (4 m³) | € | 25,00 |
| Wasserlieferung durch die Feuerwehr zur Füllung eines Schwimmbeckens (4 m³) | € | 30,00 |
| Wasser-Anschlussgebühr je Einfamilienwohnhaus | € | 3.850,00 |
| Wasser-Anschlussgebühr je Wohnung (Geschoßwohnbau) | € | 1.100,00 |
| Wasser-Anschlussgebühr je Betrieb | € | 4.950,00 |
Kanalgebühren ab 01.01.2012
| Zweck | Gebühr | |
|---|---|---|
| Sämtliche Gebühren sind inklusive 10% Umsatzsteuer angegeben. | ||
| Jährliche Kanalgrundgebühr je Quadratmeter Geschoßfläche | € | 0,80 |
| Verbrauchsgebühr je Kubikmeter Verbrauch | € | 1,71 |
| Pauschal je gemeldete Person und Jahr (50 m³) | € | 85,50 |
| Pauschal bei Fremdenzimmern je Gästebett und Jahr | € | 17,10 |
| Ferienwohnungen ohne gemeldete Person | € | 85,50 |
| Kanalanschluss je Quadratmeter Berechnungsfläche | € | 12,00 |
Müllgebühren ab 01.01.2012
| Zweck | Gebühr | |
|---|---|---|
| Sämtliche Gebühren sind inklusive 10% Umsatzsteuer angegeben. | ||
| Grundgebühr - Haus unbewohnt | € | 29,20 |
| Grundgebühr - Haushalt mit 1 Person | € | 36,50 |
| Grundgebühr - Haushalt mit 2 Personen | € | 43,80 |
| Grundgebühr - Haushalt mit 3 Personen | € | 51,10 |
| Grundgebühr - Haushalt mit 4 Personen | € | 58,40 |
| Grundgebühr - Haushalt mit 5 Personen | € | 65,70 |
| Grundgebühr - Haushalt mit 6 Personen und mehr | € | 73,00 |
| Grundgebühr - Ferienwohnung | € | 51,10 |
| Grundgebühr - Betriebe ohne Haushalt | € | 109,50 |
| Grundgebühr - Betriebe mit 1 Personenhaushalt | € | 116,80 |
| Grundgebühr - Betriebe mit 2 Personenhaushalt | € | 124,10 |
| Grundgebühr - Betriebe mit 3 Personenhaushalt | € | 131,40 |
| Grundgebühr - Betriebe mit 4 Personenhaushalt | € | 138,70 |
| Grundgebühr - Betriebe mit 5 Personenhaushalt | € | 146,00 |
| Grundgebühr - Betriebe mit 6 Personenhaushalt und mehr | € | 153,30 |
| Entleerungsgebühr: Die Berechnung der Entleerungsgebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. |
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| Entleerungen für 120 Liter Container | € | 8,50 |
| Entleerungen für 240 Liter Container | € | 17,00 |
| Entleerungen für 1.100 Liter Container | € | 78,00 |
| Restmüllsäcke (60 Liter) | € | 5,00 |
| Biomüll - 120 Liter Container je Entleerung | € | 9,00 |
| Grün- und Strauchschnitt kann bei der Sammelstelle in Bad Gleichenberg (hinter der Einsatzzentrale Rüsthaus/Rotes Kreuz) entsorgt werden. Es wird je Kubikmeter ein Betrag von € 14,24 eingehoben. Öffnungszeiten: Jeden Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr. |
€ | 14,24 |
Kinderkrippe
| Je Kind und Monat | € | 120,00 |
| Für die Kinderkrippe kann über die Gemeinde ein Antrag auf Landeskinderbetreuungs-beihilfe angesucht werden. Die Beihilfe ist einkommensabhängig. |
Kindergarten
| Der Kindergarten ist für fünfjährige Kinder bis zu 6 Stunden gratis (Pflichtkindergartenjahr). | € | 0,00 |
| Für Kinder im 3. und 4. Lebensjahr ist ein Kindergartenbeitrag zu entrichten. Die Höhe ist vom Einkommen der Erziehungsberechtigten abhängig. Infos siehe untenstehende Sozialstaffel - Tabelle |
€ | 0,00 bis 120,00 |
Kindernest
| Alterserweiterte Ganztagesgruppe. Kinder vom 18 Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr des Kindes |
€ | 160,00 bis 200,00 |
| Alterserweiterte Ganztagesgruppe. Für Kinder im 3. und 4. Lebensjahr ist der Elternbeitrag einkommensabhängig. Infos siehe untenstehende Sozialstaffel - Tabelle. |
€ | 0,00 bis 200,00 |
| Alterserweiterte Ganztagesgruppe. Für Kinder im 5. Lebensjahr (Pflichtkindergartenpflicht) sind nur die Nachmittagsstunden zu entrichten. Der Beitrag ist einkommensabhängig. Infos siehe untenstehende Sozialstaffel - Tabelle. |
€ | 0,00 bis 80,00 |
Musikschulbeitrag
| Seit 1999 wird der von der Gemeinde Trautmannsdorf vorzuschreibende Musikschulbeitrag von der Steiermärkischen Landesregierung festgesetzt. Nach der letzten Erhöhung des Beitrages im Jahr 2006 hat nun die Steiermärkische Landesregierung eine Anhebung des Elternbeitrages folgendermaßen festgelegt: |
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| Ordentlicher Schüler im Hauptfachunterricht (bisher € 325,00) | € | 380,00 |
| Musikalische Früherziehung (bisher € 160,00) | € | 186,00 |
| Erwachsene (bisher € 511,00) | € | 739,00 |
| Das Land Steiermark gewährt auch weiterhin eine sozial gestaffelte Ermäßigung für Musikschüler. Keine Förderung gibt es hingegen für erwachsene Musikschüler. Entsprechende Anträge liegen in den Direktionen der Musikschulen ab Herbst auf. |
Hundeabgabe ab 01.01.2012
| Zweck | Gebühr | |
|---|---|---|
| Nutz- und Gebrauchshunde jährlich | € | 2,20 |
| Übrige Hunde jährlich | € | 10,90 |

